Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine nach Vereinbarung

Wir nehmen uns Zeit für Sie in den Anpass- und Nachkontrollsitzungen, daher sind Termine immer nach Vereinbarung und sind verbindlich. Bei Verhinderung bitten wir Sie, uns so früh als möglich und mindestens 48 Std. vor dem Termin zu informieren. Wird ein Termin nicht eingehalten oder innerhalb von 48 Std. abgesagt, behält sich das Linsencentrum vor, die reservierte Zeit nicht krankenkassenpflichtig zum normalen Stundensatz in Rechnung zu stellen.

Preise und Vertragsabschluss

Die Preise von Kontaktlinsen und Dienstleistungen verstehen sich in CHF inkl. 7.7% MWST und richten sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Linsencentrum-Preisliste (Dienstleistungsaufwand beinhaltet die Anpasszeit zzgl. allfällige Nachbearbeitung, Augenarztberichte). Angefertigt Kontaktlinsen für die Anpassung, werden zu einem Materialpreis ausgewiesen und verrechnet und sind Bestandteil der Kontaktlinsen-Anpassung. Aus gesetzlichen Gründen ist keine direkte Leistungsabrechnung mit der Krankenkasse möglich.

Der Vertragsabschluss kommt mittels mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung oder mittels stillschweigender Inanspruchnahme der Dienstleistungen im Linsencentrum zustande.

Vertragsrücktritt

Bei Vertragsrücktritt oder Anpassabbruch durch den Käufer oder Verkäufer, werden die zu diesem Zeitpunkt erfolgten Dienstleistungen und Materialkosten (Pflegemittel und gefertigten Kontaktlinsen in Anpassung) fällig. Dies ist unabhängig davon, wer den Abbruch herbeiführte oder ob die Anpassung erfolgreich war oder nicht.

Gesetzliche Bestimmungen Kt. Thurgau

Aus gesetzlichen Bestimmungen im Kt. Thurgau dürfen Kontaktlinsen bei Aphakie, nach Augenoperationen (z.B. Cross-linking, Keratoplastik), bei krankhaften Veränderungen der Hornhaut (z.B. Keratokonus), Augenlinse und Glaskörper nur im Einverständnis des Augenarztes angepasst werden. Falls noch kein augenärztliches Einverständnis in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgte, ist der Leistungsnehmer verpflichtet dieses unverzüglich einzuholen.

 

Es gilt der Gerichtstand und Erfüllungsort Tägerwilen (Schweiz) für Dienstleistungen, Kontaktlinsen, Lieferung, Zahlung und alle anderen Elemente der Vertragsbeziehung.

AGB V 2.3 / 17. März 2020