Brillengläser zur Myopiekontrolle
MiYOSMART Brillenglas
Das spezielle MiYOSMART Brillenglas wirkt zur Therapie bei der fortschreitenden (progredienten) Kurzsichtigkeit. Wir bieten für Kinder- und Jugendliche Brillen mit diesen speziellen Gläser im sorgenfreien Myopie-Therapie Plan an. Dazu haben wir ein Brillensortiment, welches sich gut für diese Brillengläser eignet. Ändert sich die Stärke mehr als -0.50 Dioptrien im Jahr, wechseln wir die Gläser kostenlos aus. Jedes Jahr darf sich das Kind im Myopie Plan eine neue Brille mit neuen Brillengläsern aussuchen.
Das MiYOSMART Brillenglas funktioniert mit ähnlichem Prinzip wie die Myopie-Nachtlinsen und Myopie-Weichlinsen. Im Zentrum befindet sich die normale Korrektion der Kurzsichtigkeit. Ausserhalb befinden sich rund 400 kleine, kaum sichtbare Segmente, welche das Bild in der Netzhautperipherie mit einem anderen Fokus abbilden (peripheres Defokus Prinzip). Dieses Prinzip bei Brillengläser wird D.I.M.S. Technologie genannt. So kann das Fortschreiten des Augenlängenwachstums gebremst und das Risiko von Folgeschäden deutlich verringert werden.
Preise Myopie Therapie
Preise Myopie-Therapie Plan mit Brille
CHF 180 Startgebühr (einmalig) inklusiv allen zusätzlichen Untersuchungen und Brillenfassung mit MiYOSMART-Brillengläser
Myopie-Therapie Plan monatlich:
- CHF 95 pro Monat
- Abo beinhaltet 2 Nachkontrollen pro Jahr um Veränderungen frühzeitig zu erkennen
- 1 Paar Brillengläser und 1 Brillenfassung
- Brille anpassen und reinigen nach Bedarf
- mindest Laufzeit 12 Monate
Kulanz-Regelungen:
- Kostenloser Austausch der Brillengläser bei vorzeitiger Stärkenänderung von mind. -0.50 dpt (einmalig / 12 Monate)
- 50% Preisnachlass auf neue Gläser bei Kratzern oder Bruch (einmalig / 12 Monate)
- 50% Preisnachlass (Brille und Gläser) wenn Brille zu klein wird (einmalig / 12 Monate)
Was zahlt die Krankenkasse bei Myopie-Therapie
Die Krankenkasse bezahlt für die Therapie mit Kontaktlinsen oder Brillengläsern bei progredienter Myopie aus der Grundversicherung (KVG) ab 1.7.2024
CHF 850 pro Jahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Voraussetzung für Leistungen aus der Grundversicherung
- Eine einmalige augenärztliche Verordnung für MiGeL 25.02.04.00.1 Spezialfälle Brillen / Kontaktlinsen III
- Eine überdurchschnittliche axiale Augenlänge gemäss Wachstumstabellen
- Nachgewiesene Progression der Kurzsichtigkeit von mehr als -0.50 Dioptrien pro Jahr, die zu einer hohen Kurzsichtigkeit führen kann oder eine bestehende Kurzsichtigkeit von mehr als -5.00 Dioptrien mit Progression von mehr als -0.50 Dioptrien
Inklusiv
- Anpassung und Messungen durch den Optometristen und die Optometristin
- NUR Kontaktlinsen oder Brillengläser (inkl. Brillenfassung) die nachweislich eine Hemmung Myopieprogression bewirken
Kontaktlinsen-Pflegemittel werden nicht über die Krankenkasse vergütet